Keine Wiedereinführung der Pendlerpauschale?

Zu den Ergebnissen der Klausurtagung der CDU und der CSU in Erding erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Dr. Josef Schlarmann:

„Auf der Klausurtagung haben sich CDU und CSU lediglich auf die Anhebung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes sowie die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages zum 1.1.2009 geeinigt. Dies ist ein ernüchterndes Ergebnis und angesichts der aktuellen Situation deutlich zu wenig.

Vor allem ist es bedauerlich, dass keine Einigung zur Wiedereinführung der Pendlerpauschale erzielt wurde. Man will die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Herbst abwarten. Eine Entlastung für unsere Arbeitnehmer und den Mittelstand ist aber angesichts der steigenden Benzinpreise zwingend bereits in diesem Jahr erforderlich. Noch dazu, weil eine Hauptlast des Benzinpreises in dem hohen Steueranteil von bis zu 75 Prozent liegt. Grundsätzlich sollte sich die Politik ihr Handeln nicht von Gerichtsentscheidungen diktieren lassen. Stattdessen sollten die Bürger durch die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer schnellstmöglich von den Energiekosten entlastet und am Aufschwung beteiligt werden. In Zeiten, in denen man Gefahr läuft, dass immer größere Teile der arbeitenden Bevölkerung und des Mittelstandes in eine armutsgefährdete Schicht heruntergezogen werden, muss die Politik Prioritäten setzen. Man darf sich nicht allein auf die Haushaltskonsolidierung zurückziehen. Auf Grund von Steuererhöhungen und der guten Konjunktur konnte der Staat in den letzten Jahren erhebliche Mehreinnahmen verzeichnen. Doch ein großer Teil ist nicht zur Konsolidierung des Haushaltes sondern für den Ausbau von Sozialleistungen ausgegeben worden. Resultat ist, dass wir immer noch ein strukturelles Defizit vorzuweisen haben. Die Konsolidierungspolitik darf sich nicht nur auf die Einnahmenseite, sondern vor allem auf Einsparungen auf der Ausgabenseite fokussieren. Steuerentlastungen sind im Rahmen einer solchen Politik möglich und sollten umgehend umgesetzt werden.

Die Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages auf 3,0 Prozent ist begrüßenswert. Allerdings setzen wir uns für eine stärkere Senkung der Lohnnebenkosten ein, zumal eine Beitragsfestsetzung auf 2,5 Prozent angesichts der Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit möglich wäre."