Viel Lärm um nichts – Deutschland braucht keine Mindestlöhne
Hartmut Schauerte MdB, Vorsitzender MIT NRW, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Beauftragter der Bundesregierung für den Mittelstand
In Berlin beraten derzeit die Fraktionen der großen Koalition und die Ministerien der Bundesregierung kontrovers darüber, wie es im Niedriglohnsektor weitergehen soll. Grundlage ist ein Kompromiss, der im Sommer vergangenen Jahres zwischen den Spitzen von CDU, CSU und SPD gefasst wurde. Statt eines von uns abgelehnten, wirtschafts- und beschäftigungspolitisch schädlichen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns für ganz Deutschland sollen, falls erforderlich, passgenaue Lösungen eröffnet werden. Diese politische Einigung sieht zum einen vor, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für weitere Branchen zu öffnen. Bislang gilt es lediglich für die Bauwirtschaft, die Gebäudereiniger sowie die Briefzusteller und bewirkt, dass bestehende, bundesweite Tarifverträge per Rechtsverordnung für alle in und ausländische Beschäftigte allgemeinverbindlich sind, also zwingend gelten auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer. Zum zweiten soll das Mindestarbeitsbedingungengesetz aus der Gründerzeit der Bundesrepublik reaktiviert werden. Es entstand, weil man in der Aufbauphase unseres Landes Sorge hatte, dass sich nicht in allen Wirtschaftszweigen Tarifpartner entwickeln würden. In solchen „weißen Flecken" sollte dann ein paritätisch besetzter Experten-Ausschuss als Surrogat Mindeststandards für Entlohnung und Arbeitszeit vorschlagen, die anschließend von Arbeitsminister verbindlich vorgeschrieben werden können, um damit sozialen Verwerfungen Einhalt zu gebieten und gleichzeitig Anreize zur Gründung von Gewerkschaften zu geben - denn Tarifverträge genießen dabei immer Vorrang. Dieses antiquierte Paragraphenwerk aus dem Jahr 1952 brauchte bislang allerdings nie angewendet zu werden, da entsprechende Missstände nicht aufgetaucht sind. Bis zum 31. März hatten die Tarifvertragsparteien gemäß Koalitionskompromiss Zeit, Ihr Interesse an einer Aufnahme in das zu novellierende Entsendegesetz zu bekunden. Die von der Union durchgesetzten Voraussetzungen hierfür lauten: Es muss ein gemeinsamer Antrag von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vorliegen. Außerdem darf die Tarifbindung nicht unter 50% liegen. Denn wir wollen weder die fein austarierte Machtbalance der Sozialpartner aushebeln, noch die Möglichkeit zulassen, dass eine Minderheit mit ihren Regeln am Ende eine Mehrheit bindet. Betrachtet man das Ergebnis dieser Einladung im Lichte der hoch gesteckten Erwartungen der SPD, ist zunächst einmal Entwarnung angesagt. Nur acht, eher kleine Branchen haben die Aufnahme in den Schutzbereich eines Branchen-Mindestlohns beantragt. Viele haben sich erst nach langem Zögern und auf Druck der Gewerkschaften zu diesem Schritt durchgerungen: die Zeitarbeit, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Entsorgungswirtschaft, die Altenpflege, Forstdienstleistungen, die außerbetriebliche Weiterbildung, textile Dienstleistungen im Objektkundenbereich sowie Bergbauspezialarbeiten. Als nächstes gilt es jetzt zu prüfen, ob die vorgenannten Bedingungen erfüllt und das öffentliche Interesse in diesen Fällen tatsächlich vorhanden ist. Für die Zeitarbeit haben CDU und CSU das bereits verneint. Die Tarifbindung in dieser Branche beträgt nahezu 100%. Aufgrund der beschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU droht derzeit auch kein ausländisches Lohndumping. Die bestehende Tarifkonkurrenz der Antragsteller mit den Mittelständlern birgt außerdem erhebliche verfassungsrechtliche Probleme: Der etwas niedrigere Tarifvertrag der mittelständischen Anbieter mit einer christlichen Gewerkschaft würde im Ergebnis durch einen DGB-Tarifvertrag verdrängt. Ganz zu schweigen davon, dass die Zeitarbeit als wichtigstes Flexibilisierungsinstrument auf dem ansonsten viel zu starren deutschen Arbeitsmarkt unnötig weiter reguliert würde. Neben der längst nicht gesicherten Tarifbindung von jeweils mindestens 50% drängt sich auch bei anderen aufnahmewilligen Branchen der Verdacht auf, dass es nicht um die Verhinderung von Schmutzkonkurrenz, sondern schlichtweg primär darum geht, Wettbewerb auszuschalten: Groß gegen Klein bei den Großwäschereien, West gegen Ost im Sicherheitsgewerbe oder Kommunale gegen Private im Entsorgungssektor. Genau solchem Missbrauch darf die Politik aber nicht Tür öffnen. Der Sündenfall Post-Mindestlohn sollte allen gezeigt haben, wohin dies führt: Neu Anbieter werden vom Markt verdrängt und teure Investitionen vernichtet. Die Zeche zahlen am Ende die Verbraucher durch höhere Preise und diejenigen Beschäftigten, die ihre Jobs verlieren. Kluge und verantwortungsvolle Entscheidungen sind deshalb gefordert. Nicht nur bezogen auf die Branchenentscheidungen, sondern auch, was die Detailregelungen beider Gesetzesvorhaben betrifft. Die ersten Entwürfe des Bundesarbeitsministers würden einen Weg zu flächendeckender staatlicher Lohnfestsetzung ebnen, die das Wirtschaftsministerium nicht mittragen kann und will. Für uns ist der Schutz der funktionierenden Tarifautonomie in Deutschland oberste Richtschnur in den laufenden Verhandlungen. Schließlich sind negative wie positive Koalitionsfreiheit vom Grundgesetz garantiert. Branchen-Mindestlöhne oder per Verordnung vorgeschriebene Mindestarbeitsbedingungen wird es mit der Union deshalb nur in absolut begründeten Ausnahmefällen geben, wenn durch keine andere Maßnahme tatsächlich nachgewiesene soziale Verwerfungen verhindert werden können. Letztlich haben die vergangenen Monate vor allem eines gezeigt: Wir haben kein Mindestlohn-Problem in Deutschland. Der aus reiner Ideologie gespeiste Populismus der SPD ist viel Lärm und nichts. Wir sollten unsere Energie stattdessen auf die wirklich drängenden Fragen verwenden. Beispielsweise bedarf es schneller Antworten auf die zu hohe Steuer- und Abgabenlast für untere Einkommensgruppen, die von Inflation und kalter Progression derzeit besonders getroffen werden. Denn im Gegensatz zu schädlichen Mindestlöhnen hilft mehr Netto den Beschäftigten in allen Branchen wirklich.
Aus NRW-Report Mai 2008 / 21. Jahrgang


MIT Stadtverband Sankt Augustin - Hennefer Straße 39 - 53757 Sankt Augustin - herbert.montexier@mit-sankt-augustin.de