Mittelstand erbost über Erbschaftsteuer
Düsseldorf, den 18.11.2008 - Die Reform der Erbschaftsteuer ist beschlossen. Eigentlich könnten die Beteiligten froh sein, dass nun endlich Klarheit herrscht. Aber es gibt harsche Kritik vor allem von Seiten des Mittelstandes. Hunderttausende von Arbeitsplätzen seien in Gefahr. Es gibt allerdings auch Fürsprecher der Reform.
Der bayerische Familienunternehmer Kathrein äußerte sich sehr kritisch zum Steuerkompromiss. „Ich bin damit überhaupt nicht glücklich“, sagte Kathrein, dessen Unternehmensgruppe Weltweit in 56 Firmen über 7 000 Mitarbeiter beschäftigt und 2006 einen Umsatz von über 1,3 Mrd. Euro erzielte. Er werde die Details des Pakets, über das bis jetzt keine Klarheit herrsche, genau durchrechnen. Sollte diese Rechnung schlecht ausgehen, bleibe er bei seiner Ankündigung, seine Unternehmensgruppe nach Österreich zu verlagern.
Firmenerben müssen nur 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern, wenn der übernommene Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt und eine bestimmte Lohnsumme eingehalten wird. Die Steuer entfällt komplett, wenn der Betrieb zehn Jahre lang weitergeführt wird. In diesem Fall wurde aber die Vorgabe bei der Lohnsumme schärfer gefasst als erwartet. Kathrein erinnerte daran, dass in Deutschland schätzungsweise 40 000 Familienunternehmen zur Vererbung anstehen, diesen Firmen bürde man eine schwere Last auf. „Für den Ehralt vieler Unternehmen ist diese Regelung ein schlechter Komrpomiss“. Vor allem die Haltefristen und die Lohnsummenregelung behinderten die Flexibilität der Unternehmen.
Eine Ausgliederung von Unternehmensteilen werde erheblich erschwert, zudem müsse man angesichts der drohenden Rezession auch um die Liquidität vieler Firmen fürchten. „Wer kann heute schon für einen zeitruam von zehn Jahren planen?“, fragte Kathrein.
Im Gegensatz zu großen Familienbetrieben lobten die Handwerker die Reform. "Sie schafft nach langen und intensiven Beratungen endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Betriebsübergabe", sagte Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH). "Unter Berücksichtigung des vom Handwerk vorgeschlagenen und jetzt anerkannten üblichen Bewertungsverfahrens können damit Betriebe weitgehend ohne Erbschaftsteuer übergeben werden – an Ehegatten bis zu einem Betriebsvermögen von 3,7 Mio. Euro und an Kinder bis zu einem Betriebsvermögens 2,8 Mio. Euro."
Die Flexibilität der mittelständischen Betriebe werde weit weniger eingeschränkt als befürchtet, weil die Fortführungsfrist von 15 auf sieben Jahre verkürzt wurde. Kentzler wies darauf hin, dass Betriebe erst mit mehr als zehn Beschäftigten darauf achten müssen, ihre Lohnsumme stabil zu halten.
Auch der Stuttgarter Anwalt Brunhagen Hennerkes, Vorsitzender der Stiftung Familienunternehmen, äußerte sich sehr kritisch: „Dieses Gesetz ist für viele Unternehmen eine Katastrophe. Denn es ist juristisch unklar und nicht nachvollziehbar, es würde viele Unternehmer daher in Umgehungstatbestände geradezu nötigen.“
Außerdem halten Steuer-Experten die Neuregelung der Erbschaftsteuerreform im Hinblick auf den Betriebsübergang für verfassungswidrig: Der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang sagt. „Ich gehe fest davon aus, dass sich das Verfassungsgericht nach 1995 erneut mit dem Thema beschäftigen muss“. Die Bedingungen für die Verschonungsregeln beim Betriebsübergang diskriminierten Immobilienunternehmen, kritisierte Lang. „Dass Wohnungsunternehmen de facto von einer Verschonung ausgenommen werden, ist „verfassungswidrig“. Immobilienunternehmen würden mit ihrer Mietbindung eine „allgemeinwohldienende“ Funktion erfüllen, betonte der emeritierte Professor für Steuerrecht an der Universität Köln. Das Bundesverfassungsgericht hatte erbschaftsteuerliche Verschonungsregeln zugelassen, wenn sie mit Gründen des Gemeinwohls zu rechtfertigen sind. Die jetzt festgelegten Kriterien für eine vollständige bzw. teilweise Steuerbefreiung bei Firmenerben seien zu restriktiv ausgelegt, sagt Lang.
„In einer erwarteten Rezession verschärft diese Erbschaftsteuerreform die Krise.“ So könnten Unternehmenserben, die wenige Jahre nach der Betriebsübernahme in eine Krise geraten und nur durch Personalabbau oder den Verkauf von Firmenteilen überleben durch die Steuerlast in die Insolvenz getrieben werden. „Dass kann in Einzelfällen zu einer konfiskatorischen Besteuerung des Eigentums führen“, sagte Lang der „Rheinischen Post“. Dann müsste ein Firmenerbe mehr Steuern zahlen als das Unternehmen wert ist. Auch FDP-Fraktionsvize Carl-Ludwig Thiele sieht viele Unklarheiten. „Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Freistellungen so greifen, wie dargestellt“, sagte er der „Thüriner Allgemeinen“. „Wir gehen schwierigen Zeiten entgegen und in diesen Zeiten müssen Unternehmen, um überleben zu können, häufig Arbeitsplätze abbauen. Und in diesen Fällen wird dann die Steuer fällig. Damit bleiben wir bei einer Ungleichbehandlung von börsennotierten Kapitalgesellschaften und Familienunternehmen.“ Er rechnet deshalb mit vielen Klagen, „bis nach Karlsruhe“.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sagte dagegen in Stuttgart, es sei eine hervorragende Lösung gefunden worden sowohl für die Wirtschaft als auch für die Familien. Nach jahrelangem Ringen hatten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstagabend im Kanzleramt auf Vergünstigungen für Erben von selbst genutztem Wohnraum und Familienbetrieben geeinigt. Beide Seiten konnten dabei Kernforderungen durchsetzen. Selbst genutzte Wohnungen und Häuser sollen komplett von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn Ehepartner oder Kinder weiter darin wohnen - unabhängig vom Wert. Für Kinder gilt das aber nur, wenn die Immobilien nicht größer als 200 Quadratmeter sind.
Hintergrund der unterschiedlichen Bewertung der Reform ist weniger die Entscheidung der Politik, als vielmehr die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es schreibt vor, dass zunächst jede vermögensart nach dem aktuellen Verkehrswert taxiert werden muss, bevor es Vergünstigungen mit Blick auf das Allgemeinwohl geben darf. Nach altem verfassungswidrigen Recht werden Betriebe heute nur mit 30 Prozent des Verkehrswerts bewertet. Während Kleinbetriebe von den Freibeträgen profitieren, fällt bei großen Mittelständlern trotz des hohen Schonvermögens oft fast ebenso viel Erbschftsteuer an wie bisher. Und um mindestens 85 Prozent des Vermögens steuerfrei zu halten, müssen die Unternehmen künftig Auflagen erfüllen, etwa den Betrieb mit der ungefähr gleichen Zahl von Arbeitsplätzen über sieben Jahre fortführen. Als „im Großen und Ganzen akzeptable Lösung“ bezeichnete auch der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, den Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer bezeichnet. „Damit wird die Unternehmensnachfolge zumindest nicht erschwert.“ Auch der Industrieverband BDI zeigte sich zufrieden. „Der Kompromiss bei der Reform der Erbschaftsteuer ist ein großer Schritt in die richtige Richtung“, sagte BDI-Präsident Jürgen Thumann. „Die Wirtschaft unterstützt die Optionslösung, die Erbschaftsteuer bei zehnjähriger Fortführung eines Unternehmens abzuschmelzen und komplett entfallen zu lassen - oder bei siebenjähriger Fortführung auf 85 Prozent abzuschmelzen."
Das erzielte Verhandlungsergebnis komme den Vorstellungen der Familienunternehmen deutlich näher als der bisherige Gesetzentwurf. "Die vereinbarten Nachbesserungen sind unverzichtbar, um eine Signalwirkung für den Mittelstand und den Standort Deutschland zu erzeugen“, sagte Thumann. Er bemängelte allerdings, dass die Koalition hinter ihrem Versprechen, Betriebsvermögen in der Regel, also ohne große Auflagen, frei zu stellen, zurück bleibe.
Quelle: www.handelsblatt.com


MIT Stadtverband Sankt Augustin - Hennefer Straße 39 - 53757 Sankt Augustin - herbert.montexier@mit-sankt-augustin.de