Karlsruhe stärkt Millionen Berufspendler

Die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf dem Weg zur Arbeit verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Dienstag die seit 2007 geltende Neuregelung. Das Bundesfinanzministerium reagierte prompt: Die Pendlerpauschale wird demnach vom 1. Januar 2009 an wieder nach altem Recht gelten.

sfr/dri/HB KARLSRUHE/BERLIN. Die Bundesregierung werde keine Maßnahmen ergreifen, um die Steuerausfälle an anderer Stelle einzusparen, teilte das Finanzministerium am Dienstag in Berlin mit. Es gehe um insgesamt rund 7,5 Mrd. Euro für die Jahre 2007 bis 2009. Die rund 20 Mio. Pendler würden durch Rückzahlungen der Finanzämter bereits in den Monaten Januar bis März 2009 um bis zu drei Mrd. Euro entlastet.

Bislang galt, dass das Wegegeld von 30 Cent pro Kilometer nur noch ab dem 21. Kilometer beim Finanzamt geltend gemacht werden kann. Von der Einschränkung sind 16 Mio. Berufspendler betroffen. Der Staat spart dadurch jährlich 2,5 Mrd. Euro.

Die Richter hatten zuvor entschieden, der Gesetzgeber müsse rückwirkend neue Regelungen finden. Bis dahin gelte der alte Rechtszustand fort. Die Richter bemängelten, es fehle eine verfassungsrechtlich tragfähige Begründung für die Härtefallregelung. Sie sei mit dem Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz nicht vereinbar. Nach den Worten der Verfassungsrichter hat der Gesetzgeber im Steuerrecht zwar einen großen Gestaltungsspielraum. Die Neuregelung jedoch damit zu erklären, dass mit Hilfe der jährlichen Einsparungen von 2,5 Milliarden Euro der Haushalt konsolidiert werden könne, reiche allein nicht aus. „Allerdings möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber aufgrund der vorliegenden Entscheidung nicht verpflichtet ist, die Pendlerpauschale in ihrer alten Reform wieder einzuführen“, sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Bei einer Neuregelung müssten die Vorgaben des Urteils beachtet werden.

Wegen des hohen Interesses an dem Pendlerpauschale-Urteil ist inzwischen der Server des Bundesverfassungsgerichts zusammengebrochen. Das betätigte die Gerichtspressestelle in Karlsruhe dem Handelsblatt. Auch das Bundesfinanzministerium bemühte sich noch am Mittag vergeblich um die Urteilsbegründung.

Der Bund der Steuerzahler sprach von einem „richtungsweisenden Urteil“. Es sei ein Fehler gewesen, "die Grundfesten des Steuerrechts aus fiskalischen Gründen abzuschaffen", sagte der Bundesgeschäftsführer des Steuerzahler-Bundes, Reiner Holznagel, im Gespräch mit Handelsblatt.com. Der status quo sei aber allenfalls das Minimum, betonte er. Holznagel plädiert daher für eine Anhebung der Pendlerpauschale. „Die Regierung sollte vor dem Hintergrund gestiegener Kosten und der konjunkturellen Lage überlegen, ob die alte Pauschale von 30 Cent pro Kilometer überhaupt noch zeitgemäß ist“, sagte er. Um die Kosten der Pendler zu decken, müsse man „sich über eine Anhebung unterhalten.“

Die Finanzgerichte in Niedersachsen, im Saarland und der Bundesfinanzhof (BFH) hatten ihre Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sahen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz verletzt. Über die Pauschale gibt es in der Koalition seit Monaten heftigen Streit. Vor allem die CSU beharrt auf die Wiedereinführung der alten Pauschale, Finanzminister Peer Steinbrück sperrt sich dagegen.

CDU, CSU und SPD hatten die frühere Pendlerpauschale zum 1. Januar 2007 grundsätzlich abgeschafft. Für Fernpendler wurde aber eine Härtefallregel eingeführt: Vom 21. Entfernungskilometer an durften 30 Cent pro Kilometer weiter von der Steuer abgesetzt werden.

Viele Arbeitnehmer sind von der „gekürzten Pauschale“ gar nicht betroffen. Durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro, mit dem Werbungskosten pauschal abgegolten werden, ist jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer abgedeckt. Nach früheren Angaben des Finanzministeriums sind 16 Mio. von 27 Mio. Arbeitnehmern von der Änderung nicht betroffen. Bei 5,5 Mio. gehe es um weniger als zwölf Euro im Monat. Für Fernpendler gibt es die Härteregel.

Im Jahr 2002 profitierten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 16 Mio. Berufspendler von der damaligen Entfernungspauschale, die keine Kilometerbeschränkung vorsah. Die meisten legen nach Erhebungen des „Mikrozensus“ vom März 2004 nur kurze Strecken zurück. 2004 lag der Anteil der Nahpendler mit Wegstrecken von weniger als zehn Kilometern bei 52 Prozent. Der Anteil der Fernpendler, die mindestens 50 Kilometer zur Arbeit fuhren, betrug nur fünf Prozent. Mehr als drei Viertel der Pendler (77 Prozent) waren weniger als eine halbe Stunde zur Arbeit unterwegs.

 Quelle: www.handelsblatt.com