EU-Gerichtshof stärkt mittelständische Apothekerbranche in Deutschland
Düsseldorf, den 20.05.2009 - Der Stellvertretende Landesvorsitzende und Spitzenkandidat der MIT NRW zur Europawahl am 07. Juni, Dr. Christoph Konrad MdEP (CDU), hat das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) nachdrücklich begrüßt, wonach in Deutschland auch weiterhin nur Apotheker Arzneimittel verkaufen dürfen. "Die EU-Richter haben Augenmaß bewiesen. Das exzellente Niveau der Arzneimittelversorgung bleibt erhalten und die mittelständische Apothekerbranche in Deutschland wird dadurch gestärkt", sagte Konrad.
Der EuGH entschied, dass zwar die in der EU eigentlich geltende Niederlassungs- und Kapitalfreiheit durch das sogenannte "Fremdbesitzverbot" von Apotheken in Deutschland eingeschränkt werde. Dies sei aber gerechtfertigt, wenn dadurch eine "sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung" sichergestellt werden kann.
"Die Entscheidung des EuGH geht in Ordnung. Das deutsche Apothekenrecht erlaubt den Besitz von bis zu vier Apotheken. Damit kann man durchaus wirtschaftlich arbeiten. Unsere kleinteiligen, ortsnahen und mittelständischen Strukturen bleiben erhalten und sichern die hohe Qualität des Gesundheitssystems in Deutschland. Die Wirtschaft ist für die Menschen da und nicht umgekehrt", so der CDU-Europaabgeordnete, der bei den Europawahlen am 7. Juni 2009 erneut kandidiert.
Im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits stand der niederländische Pharmavertrieb "Doc Morris", der auch über das Internet Arzneimittel verkauft. Dieser hatte im Juli 2006 in Saarbrücken eine Apotheke eröffnet und rezeptfreie Arzneien zu Billigpreisen verkauft. Das Bundesland Saarland hatte eine Genehmigung erteilt. Mehrere Apothekerverbände hatten diese Erlaubnis vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes angefochten, das die Frage dann dem EuGH vorgelegt hatte.


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