Enteignung der Eigentümer von Hypo Real Estate ist ein politisches Ablenkungsmanöver
Zur Enteignung der Hypo Real Estate (HRE) durch das gestern verabschiedete Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Dr. Josef Schlarmann:Die wirtschaftliche Lage der HRE ist desaströs. Vor der Schließung wird die Bank nur durch die Bestandsgarantie der Bundesregierung für sogenannte „systemische Banken" gerettet. Den Steuerzahler wird dies allerdings teuer zu stehen kommen.
Die Bestandsgarantie der Bundesregierung für systemische Banken setzt faktisch tragende Regeln des Insolvenzrechts außer Kraft. Gläubiger solcher Banken haben nichts mehr zu befürchten, weil der Staat einspringt, wenn die Mittel nicht ausreichen. Es müssen zudem alle laufenden Verträge erfüllt werden, zum Beispiel auch solche zugunsten von Managern, die die Bank an die Wand gefahren haben.
Die offene Zeche für die Befreiung von Gläubigern, Managern und Arbeitnehmern vom Insolvenzrisiko geht zu Lasten des Steuerzahlers. Er hat dafür einzustehen, wenn der Bund die Bank mit fehlender Liquidität versorgen muss. Der Steuerzahler wird auch in Haftung genommen für Verluste, die die Bank weiterhin macht.
Die Verstaatlichung einer Bank und die Enteignung ihrer Eigentümer ändert an der Eintrittspflicht des Steuerzahlers überhaupt nichts. Die Erfahrungen wie zum Beispiel im Falle der IKB zeigen vielmehr, dass sein Risiko mit der Verstaatlichung sogar deutlich größer wird.
Der bisherige Umgang des Finanzministers Peer Steinbrück (SPD) mit Banken in der Krise ist ein ungeordnetes Sammelsurium von Einzelfallbehandlungen. Hier eine Autobank, da die Commerzbank, häufig Bürgschaften für Landesbanken - und dauernd die HRE. Nicht erkennbar ist ein Gesamtkonzept, das mindestens Folgendes enthalten müsste:
• Regeln für ein Verfahren, wie Banken außerhalb des Insolvenzrechts restrukturiert oder abgewickelt werden sollen.
• Die Aufteilung kritischer Banken in eine gute Bank mit einem tragfähigen Geschäftskonzept und einer schlechten Bank, die abzuwickeln ist.
• Regeln zum Schutz und der Befriedigung der unterschiedlichen Gruppen von Gläubigern.
• Voraussetzungen und Ziele für staatliche Unterstützungsleistungen.
Zu keinem dieser Punkte gibt es überzeugende Antworten des Bundesfinanzministers. Stattdessen erweckt er den Eindruck, die Enteignung sei ein probates Mittel zum Schutz der Steuerzahler.
Haben die Abgeordneten des Bundestages, die diesem Gesetz zugestimmt haben, nicht gemerkt, dass es sich hierbei um ein politisches Ablenkungsmanöver handelt?


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