Dr. Josef Schlarmann: Die Mindestlohn-Pläne der SPD sind gescheitert
Berlin, 31. März 2008
Am heutigen Tag läuft die Frist zur Beantragung von branchenspezifischen Mindestlöhnen nach dem Entsendegesetz aus. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Dr. Josef Schlarmann:
„Die Mindestlohn-Pläne der SPD sind gescheitert. Am Ende dieses Tages werden weit weniger Verbände die Einführung von Mindestlöhnen beantragt haben, als Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und die Sozialdemokraten gehofft und angekündigt hatten. Wir begrüßen, dass sich in den Wirtschaftsverbänden ordnungspolitisches Denken und wirtschaftspolitische Vernunft durchgesetzt haben.
Heute wird deutlich: Der vermeintliche Wahlkampfschlager Mindestlohn ist nicht nur wirtschaftspolitisch sondern auch parteipolitisch ein Flop. Die SPD konnte mit diesem Thema in keinem der zurückliegenden Wahlkämpfe in Hessen, Niedersachsen und Hamburg punkten. Die Angst der Union vor einer Mindestlohn-Debatte war völlig unbegründet. Wäre die Union ihren ordnungspolitischen Grundsätzen treu geblieben, hätten die Wahlkämpfe in Fragen des Mindestlohns deutlich offensiver geführt werden können.
Die MIT hatte frühzeitig vor diesem Kurs gewarnt. In der Sozialen Marktwirtschaft darf sich der Staat nicht an die Stelle des Marktes und der Tarifparteien setzen. Das Angebot der Unionsführung an die SPD, das Entsendegesetz für Branchentarifverträge weit zu öffnen und im übrigen Mindestlöhne nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz aus dem Jahre 1952 zuzulassen, war nicht nur parteitaktisch überflüssig sondern auch ein tiefgreifender Verstoß gegen Grundprinzipien einer marktwirtschaftlichen Ordnung.
Wir begrüßen deshalb, dass sich die Union verbindlich gegen die Aufnahme der Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz ausgesprochen hat und im Übrigen den Vorschlag des Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) zur Reform des Mindestarbeitsbedingungengesetzes grundsätzlich ablehnt.
Die Große Koalition muss sich nun darauf verständigen, dass der Niedriglohnbereich mit dem Ziel neu geordnet wird, sowohl mehr Beschäftigung als auch Einkommenssicherheit zu bieten. Hierzu gehört der endgültige Verzicht auf staatlich fixierte Mindestlöhne und die gleichzeitige Einführung einer Mindesteinkommensgarantie.“


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